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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere AGB zur Ansicht und zum Download.

Zahlungs- und Lieferbedingungen Zenner Ventilatoren WERKE GmbH 08/2021.

Alle bisherigen Zahlungs- und Lieferbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

Allen Geschäften mit der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH liegen nachfolgende Zahlungs- und Lieferbedingungen zugrunde, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes davon vereinbart und schriftlich niedergelegt ist. Abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH unverbindlich, auch wenn die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Sämtliche Angebote beinhalten eine Angebotsfrist. Sollte das Angebot ausnahmsweise keine Angebotsfrist enthalten, ist die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH an das Angebot für die Dauer von sechs Wochen gebunden. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH nicht mehr an das Angebot gebunden.

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Fall eines Angebotes der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme durch den Kunden das Angebot selbst, sofern keine oder keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH.

4.1.

Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.2.

Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindliche Lieferfrist“ oder „Vertragsfrist“ bezeichnet sind.

4.3.

Die Lieferfrist ist eingehalten

  • wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk bereitgestellt wurde und diese
  • Bereitstellung dem Kunden angezeigt wurde,
  • der Liefergegenstand das Werk verlassen hat,
  • die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.4.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unfreiwilliger Hindernisse, die außerhalb des Willens der Zenner Ventilatoren Werke GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn solche Umstände beim Vor- bzw. Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

4.5.

Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der gesamten Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

4.6

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.

5.1

Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk einschließlich Bereitstellung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH bei Abholung zu leisten. Ist Rechnungslegung vereinbart, hat die Zahlung binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen.

5.2

Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung sind nur dann statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder durch die Firma Zenner Ventilatoren Werke  GmbH als unbestritten anerkannte Gegenansprüche des Bestellers handelt.

Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig vom Eingang der Ware beim Besteller und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Werden Zahlungsziele überschritten, so kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ohne das es einer vorherigen Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet. Im Falle de Zahlungsverzugs des Bestellers ist die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schaden Ersatz zu verlangen.

Die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH ist berechtigt, die Weiterveräußerung gelieferter Waren zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers zu verlangen.

6.1

Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart ist, ab Werk der Firma Zenner Werke Ventilatoren GmbH. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH noch andere Leistungen, zum Beispiel wie Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Gleiches gilt auch bei Lieferung mit werkseigenen Fahrzeugen.

6.2

Transportschadenregulierung hat der Besteller vorzunehmen, einschließlich der Beibringung der erforderlichen Beweisunterlagen. Auf Anforderung tritt die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer ab. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH liefert unverpackt.

Die Erzeugnisse sind auf Transportpaletten sicher befestigt, die Zubehörteile werden lose bzw. in Kartonagen (je nach Göße und Menge) mitgeliefert. Das sichere Stauen der Ladung obliegt dem Transportunternehmen.

Erfordert die Lieferung aufgrund ihres Umfanges, der Größe, einer besonderen Länge des Lieferweges oder aus sonstigen Umständen eine besondere Art der Verpackung bzw. diese vom Besteller gewünscht (z. B. seefeste Verpackung, Kartonagen, Kisten usw.), bedarf dieses einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Kosten der Verpackung werden in diesem Fall dem Besteller in Rechnung gestellt.

8.1

Der Liefergegenstand bleibt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag Eigentum der Firma Zenner Ventilatoren. Bei einem Weiterverkauf tritt der Besteller den Veräußerungserlös in Höhe der noch ausstehenden Forderung aus dem Liefervertrag an die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH ab.

8.2

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung und Beschlagnahme sowie sonstiger Verfügungen Dritter bezüglich des Liefergegenstandes ist die Firma Zenner Ventilatoren GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

8.3

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen des Liefergegenstandes durch die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Kündigt der Besteller bzw. tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendeten Kosten für Material, Lohn, Kaufteile, Kooperationsleistungen sowie den entgangenen Gewinn in vollem Umfang zu tragen.

Die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH ist berechtigt, den entgangenen Gewinn pauschal mit 10% der Bruttoauftragssumme anzusetzen.

10.1

Die Qualität der Erzeugnisse der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH regelt sich nach den entsprechenden Normen. Zusatzanforderungen sind im Detail mit der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH zu vereinbaren.

10.2

Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH (Gefahrenübergang).

Mängel sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.

10.3

Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich zu prüfen.

Ist der Besteller Kaufmann, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens fünf Tage nach Empfang der Ware bzw. vor Weiterverarbeitung oder – veräußerung, schriftlich gegenüber der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH angemeldet werden.

Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich angemeldet werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

Für von der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH an Kaufleute gelieferte neue Ware leistet die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH ein Jahr Gewährleistung ab Übergabe, für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen (§ 444 BGB). Ist der Besteller Verbraucher gilt für die von der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH gelieferte neue Ware eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe, für gebrauchte Waren ein Jahr ab Übergabe, § 475 BGB. Sowohl bei Kaufleuten als auch bei Verbrauchern gilt, dass die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH mangelhafte Ware entweder zurücknimmt und einwandfreie Ware liefert oder – sofern rechtzeitig eine Reklamation erfolgte – der Besteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen kann. Zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung hat der Besteller eine angemessene Frist zu setzen und die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen, damit sich die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH vom behaupteten Mangel überzeugen kann. Geschieht dieses nicht, kann der Besteller sich auf Mängel an der Ware nicht berufen.

Bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten (Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung) haftet die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH, deren leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere wenn die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

10.4

Gebrauchsüblicher Verschleiß stellt keinen Mangel dar.

10.5

Die Gewährleistungspflicht erlischt, falls der Besteller selbst oder durch Dritte – ohne Genehmigung der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH – während der Gewährleistungszeit am Vertragsgegenstand selbst Reparaturen durchführt oder Veränderungen am Vertragsgegenstand vornimmt.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatz, auch aus Produkthaftung, werden ausgeschlossen. Die Gewährleistungsverpflichtung der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH setzt des weiteren voraus, dass Wartungs-, Montage- und Bedienungsanweisungen eingehalten worden sind. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, trägt der Besteller die durch die Inanspruchnahme der Firma Zenner Ventilatoren entstandenen Kosten.

Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH auf die Abtretung derjenigen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, die ihr gegenüber dem Lieferanten des Fremderzeugnisses zusteht. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma Zenner Ventilatoren GmbH zurückzuführen sind. Sofern die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH Werkleistungen ausführt, beginnt die Gewährleistung mit dem Tag der Abnahme durch den Besteller und beträgt abweichend von § 634 a BGB ein Jahr.

Verzögern sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH, so erlischt die Haftung spätestens ein Jahr nach Gefahrenübergang. Längere Gewährleistungsfristen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers (Gefahrenübergang). Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH (Olbernhau).

12.1

Die Zahlungs-und Lieferbedingungen gelten bei Kaufleuten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn auf sie nicht erneut Bezug genommen wird.

12.2

Die Firma Zenner Ventilatoren Werke GmbH ist berechtigt, bei Erhöhung der Materialeinsatzpreise und der Löhne, welche nach Vertragsabschluss, jedoch noch vor der Auftragsausführung eintreten und sich preismehrend auswirken, eine Preiskorrektur in Höhe bis zu 10% der Nettoauftragssumme des konkreten Vertrages vorzunehmen.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll sodann vielmehr eine Regelung treten, die der Intention beider Parteien bei dem Abschluss des vorliegenden Vertrages zur Erzielung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks am nächsten kommt, im Zweifel soll die jeweilige gesetzliche Regelung gelten.

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